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   BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74   

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https://dejure.org/1976,2030
BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74 (https://dejure.org/1976,2030)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1976 - V B 29.74 (https://dejure.org/1976,2030)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1976 - V B 29.74 (https://dejure.org/1976,2030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abfindungszahlungen auf Grund eines Flurbereinigungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74
    Es liegt im Verantwortungsbereich des Rechtsmittelführers, dafür Sorge zu tragen, daß die Rechtsmittelschrift den Empfänger fristgerecht erreicht; deshalb muß er sich im Zweifelsfalle erkundigen, bis wann das Schriftstück der Post übergeben werden muß, damit es rechtzeitig am Bestimmungsort eintrifft (BVerfGE 41, 23 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvR 854/75] [27] und 356 [359]).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74
    Da der Rechtsmittelführer das Recht hat, eine gesetzliche Rechtsmittelfrist voll auszuschöpfen (BVerfGE 40, 42 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74] [44]), muß er sich andererseits anlasten lassen, wenn bei Ausschöpfen der Rechtsmittelfrist das eingelegte Rechtsmittel verspätet bei der zuständigen Stelle eingeht.
  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74
    Die darüber hinaus in der Beschwerdebegründung angeführten Erwägungen zur zumutbaren Sorgfalt rechtfertigen keine Zulassung der Revision nach § 132. Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtssicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, sich nach den Umständen des einzelnen Falles bestimmt (Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG VI C 231.73 - [DÖV 1976, 167] und die dort in Bezug genommene Rechtsprechung).
  • BVerwG, 14.12.1955 - V C 138.55
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74
    Die Zulässigkeit der telegraphischen Klageeinlegung steht außer Frage (BVerwGE 3, 56 [57]).
  • BVerwG, 25.02.1960 - III C 314.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Absendung der Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Frist als nicht unverschuldet angesehen werden kann (Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - [DVBl. 1960, 397]), insbesondere dann, wenn, wie hier, keine Zustellung im Ortsbereich in Betracht kam.
  • BVerwG, 09.03.1960 - VIII B 18.60

    Vorliegen von Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei einer nicht erfolgten

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Absendung der Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Frist als nicht unverschuldet angesehen werden kann (Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - [DVBl. 1960, 397]), insbesondere dann, wenn, wie hier, keine Zustellung im Ortsbereich in Betracht kam.
  • BVerwG, 16.01.1981 - 1 B 849.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Die Frage nach dem zur Wahrung der Rechtsbehelfsfrist zu verlangenden Maß an Achtsamkeit und Vorsorge bestimmt sich, wie dargelegt, nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles und rechtfertigt deswegen regelmäßig nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 5 B 29.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 95; vom 11. März 1980 - BVerwG 1 B 425.80 -).
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